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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 42/07   

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https://dejure.org/2009,25964
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 42/07 (https://dejure.org/2009,25964)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.03.2009 - L 7 AL 42/07 (https://dejure.org/2009,25964)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. März 2009 - L 7 AL 42/07 (https://dejure.org/2009,25964)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2009 - L 11 AL 245/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 42/07
    In seinem Berufungsverfahren beim LSG Niedersachsen-Bremen L 11 AL 245/06 wendet sich der Ehemann der Klägerin gegen die Ablehnung der Alhi-Bewilligung aufgrund seiner Anträge vom 24. Mai und vom 16. September 2004.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die von der Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen, die beigezogenen Akten des Finanzamts J. zur Steuer-Nr. 0. (1 Band Umsatzsteuer, 1 Band Betriebsprüfung, 1 Band Einkommenssteuer), die Gerichtsakte des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen aus dem Berufungsverfahren des Ehemanns der Klägerin L 11 AL 245/06 nebst Beiakten, sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 24. März 2009 Bezug genommen.

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 42/07
    Beim tatsächlichen Vorliegen einer treuhänderischen Kapitalverwaltung wäre zu erwarten gewesen, dass - auch unter nahen Angehörigen - eine Vereinbarung über die Treuhand an sich und die einzelnen Modalitäten, z. B. über deren Dauer, wem die erlösten Zinserträge zufließen sollen etc., getroffen wird (vgl. BSG, Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R -).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 42/07
    Eine Umkehr der Beweislast kann gerechtfertigt sein, wenn in der Sphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R - mit Verweis auf Urteile vom 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R und vom 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R -).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 42/07
    Eine Umkehr der Beweislast kann gerechtfertigt sein, wenn in der Sphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R - mit Verweis auf Urteile vom 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R und vom 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R -).
  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 42/07
    Im Übrigen könnte die dafür erforderliche Zweckbestimmung des Vermögens nicht nachvollzogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 25.03.1999 - B 7 AL 21/98 R - Urteil vom 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R -).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 42/07
    Eine Umkehr der Beweislast kann gerechtfertigt sein, wenn in der Sphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R - mit Verweis auf Urteile vom 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R und vom 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R -).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 42/07
    Eine Umkehr der Beweislast kann gerechtfertigt sein, wenn in der Sphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R - mit Verweis auf Urteile vom 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R und vom 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R -).
  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 42/07
    Eine erneute Berücksichtigung von Freibeträgen muss nicht erfolgen, solange - wie vorliegend - das fiktiv angerechnete Vermögen in Höhe der Freibeträge noch vorhanden ist (BSG, SozR 3-4300 § 193 Nr. 2; BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 49/01 R -).
  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 49/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 42/07
    Eine erneute Berücksichtigung von Freibeträgen muss nicht erfolgen, solange - wie vorliegend - das fiktiv angerechnete Vermögen in Höhe der Freibeträge noch vorhanden ist (BSG, SozR 3-4300 § 193 Nr. 2; BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 49/01 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7 AS 674/14
    Der Senat hat im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Arbeitslosenhilfe bereits entschieden (Urteil vom 24. März 2009 - L 7 AL 42/07 -, juris Rn. 25), dass bei einem Arbeitslosen, der als verdeckter Treuhänder den Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft erzeugt, zu prüfen ist, welche Vereinbarung mit welchem Inhalt getroffen worden ist und wie sich diese auf die Vermögensinhaberschaft bzw. die Verwertbarkeit des Vermögens auswirkt.

    Treuhandverhältnisse unter nahen Angehörigen sind nur anzuerkennen, wenn der Treuhandvertrag und seine tatsächliche Durchführung zumindest in wesentlichen Punkten dem entspricht, was zwischen fremden Dritten üblich ist (vgl. BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - und vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R - Senatsurteil vom 24. März 2009, a. a. O.; ausdrücklich für die Vermögensberücksichtigung im SGB II: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. März 2014 - L 19 AS 30/14 B ER -, juris Rn. 47).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2009 - L 11 AL 245/06
    Im Parallelrechtsstreit der Ehefrau des Klägers hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 24. März 2009 - L 7 AL 42/07 - nach Vernehmung des Sohnes die Leistungskorrektur und die Rückforderung der Beklagten gegen die Ehefrau des Klägers in Höhe von 99.424,- Euro bestätigt, weil die Geldanlagen in der Türkei dem Kläger und seiner Ehefrau gehörten und spätestens ab 1998 ein Anspruch auf Alhi mangels eines Vorbezuges von Alg erloschen sei.

    Gegenstand des Verfahrens waren ferner die Prozessakte der Ehefrau des Klägers (Az: L 7 AL 42/07) sowie die Einkommenssteuerakten beider Eheleute.

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